Gemäß Â§ 75 BWG melden Kredit-, Finanzinstitute und Unternehmen der Vertragsversicherung monatlich jene Kredite und titrierte Forderungen, die gegenüber einem einzelnen Kreditnehmer ein Volumen von € 350.000,- überschreiten. Diese Daten langen bei der OeNB ein, werden plausibilisiert und danach aggregiert. Nach Abschluss der Bearbeitung stehen die Daten den meldenden Instituten und der Bankenaufsicht als Informationsquelle zur Verfügung.