Das ESZB setzt sich aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Diese nationalen Zentralbanken sind zugleich die Aktionäre der EZB. Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin, die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen, die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten sowie das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern. Das ESZB wird von den Beschlussorganen der EZB (dem EZB-Rat, dem Erweiterten Rat der EZB und dem EZB-Direktorium) geleitet.