Dem Erweiterten Rat gehören der Präsident und der Vizepräsident der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie die Gouverneure aller EU-Zentralbanken (Zentralbank) an. Ihm obliegen im Wesentlichen die früheren Aufgaben des Europäischen Währungsinstitutes (EWI), die infolge der Nichtteilnahme einzelner Mitgliedstaaten an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) noch wahrgenommen werden müssen.