Diese Akte wurde von den Vertretern der EG-Regierungen im Februar 1986 in Luxemburg unterzeichnet und trat am 1. Juli 1987 in Kraft. Der Form nach handelt es sich um Änderungen und Ergänzungen der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft (EG). Die Akte schuf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines europäischen Binnenmarkt und für die bis dahin informell betriebene außenpolitische Zusammenarbeit.
Im Internet: http://europa.eu.int/abc/obj/treaties/de/detoc113.htm