Der effektive Jahreszinssatz (Zinssatz) gem. § 33 BWG ist jener ganzjährige, dekursive Hundertsatz, der rechnerische Gleichheit zwischen dem ausbezahlten Kreditbetrag und der Gesamtbelastung des Verbrauchers herstellt. Der effektive Jahreszinssatz spiegelt die Gesamtkosten eines Kredits aus der Sicht eines Verbrauchers wider. Diese Gesamtkosten setzen sich aus einer Zinskomponente und einer Komponente für sonstige (mit dem Kredit verbundene) Unkosten (Gebühren, Provisionen usw.) zusammen.
oder: Drückt die tatsächliche Verzinsung von veran-lagtem Kapital bzw. von Abstattungskrediten
und Darlehen aus. Im Gegensatz zum * Nominalzinssatz
geht er von den * Gesamtkosten
aus und inkludiert z.B. bei Krediten und Darlehen
auch Gebühren , Provisionen und Spesen.
Er wird nach einer im BWG genannten Formel
berechnet (5 33 Abs. 4 BWG).