Das BörseG regelt das Verhältnis zwischen Börsemitgliedern und Börsebesuchern (d. h. Börsehändlern und -kunden) einerseits und dem Börseunternehmen andererseits. Das BörseG enthält weiters Bestimmungen, die die Zulassung von Verkehrsgegenständen, die Pflichten von Emittenten sowie teilweise die Handelsaufsicht (Finanzmarktaufsichtsbehörde) betreffen.