Das Bundesgesetz über das Bankwesen, kurz BWG, ist die wesentlichste gesetzliche Basis, auf deren Grundlage österreichische Kredit- und Finanzinstitute ihre Bankgeschäfte betreiben. Es enthält wichtige Begriffsbestimmungen, regelt Konzession, Niederlassung und aufsichtliche Agenden, beinhaltet die Ordnungsnormen des Bankgeschäfts, Verbraucherbestimmungen, das Bankgeheimnis, Regelungen zu Einlagensicherung etc. Das BWG wurde – neben anderen Gesetzen – mit Inkrafttreten des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG Art. II) am 1. April 2002 zuletzt umfangreich geändert.
oder: Das Bankwesengesetz löste mit 1.1.1 994 das
* Kreditwesengesetz (KWG) ab und ist die Gewerbeordnung
für die gesamte Kreditwirtschaft.
Es enthält den Katalog der *Bankgeschäfte
und bindet den Betrieb dieser Geschäfte
an eine Konzession des Finanzministers,
der auch die Aufsichtsbehörde ist.