Außerbilanzmäßige Geschäfte sind Bankgeschäfte, die „off-balance-sheet“ bleiben, d. h. sich nicht in der Bilanz der Bank niederschlagen (genaue Auflistung siehe Anlage 1 zu § 22 BWG).
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Außerbilanzmäßige Geschäfte sind Bankgeschäfte, die „off-balance-sheet“ bleiben, d. h. sich nicht in der Bilanz der Bank niederschlagen (genaue Auflistung siehe Anlage 1 zu § 22 BWG).
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