Option

Das Vorrecht, welches bei der Emission von Wertpapieren zuweilen dem Übernehmer eingeräumt wird, weitere Anleihen- oder Aktienbeträge in bestimmter Höhe, meist zu einem festgelegten Kurs, innerhalb eines festen Termines zu beziehen.

oder: Das Recht, gegen Zahlung einer Prämie einen Finanztitel oder eine Ware zu einem vorher festgelegten Kurs innerhalb einer festgesetzten Frist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt kaufen oder verkaufen zu können.

oder: lat.= optio, das Recht, zu wünschen. Recht,
von einem Angebot Gebrauch zu machen. In
der Praxis besonders
1. bei einer Emission: Recht eines Kreditinstitutes,
einen weiteren Teilbetrag einer Anleihe
oder Aktie zur Placierung zu übernehmen
2. an der Börse: Recht eines Käufers, innerhalb
eines bestimmten Zeitraumes zu einem
vorweg bestimmten Preis Aktien oder Währungen
zu kaufen (Kaufoption).

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