Die Festsetzung der amtlichen Kurse für jedes an der Börse zugelassene Wertpapier durch den Sensal. Nach den vor Börsebeginn vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträgen wird der Kurs so festgesetzt, daß danach die meisten Aufträge erfüllt werden können. Die Kurse werden für jedes Wertpapier an jedem Börsentag neu festgesetzt.