Wechsel der Einlagensicherungseinrichtung
- Die Bank Austria wird per 19. Dezember 2016 von der Einlagensicherung der Sparkassen zur Einlagensicherung der Banken & Bankiers wechseln
- Keinerlei Auswirkungen für Kunden bzw. Einleger der Bank Austria: Als österreichische Bank gelten weiter unverändert alle österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG)
Am 19. Dezember 2016 wird die Bank Austria die gesetzliche Einlagensicherung wechseln, und zwar von der Sparkassen Haftungs AG zur Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. Der Wechsel, der nahtlos vollzogen wird, hat keinerlei Auswirkungen auf die Kundinnen und Kunden bzw. Einlegerinnen und Einleger der Bank Austria. Die Anspruchsvoraussetzungen und die Sicherungshöhe der gesetzlichen Einlagensicherung sind gesetzlich festgelegt und bei allen österreichischen Sicherungseinrichtungen identisch.
Die Einlagensicherung gilt für natürliche sowie nicht-natürliche Personen für Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Einleger und pro Bank. In besonderen Fällen sind Einlagen auch bis zu einer Höhe von 500.000 Euro gesichert. Die Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, wie z.B. der Sicherungshöchstbetrag, bleiben also von dem Wechsel unberührt.
Die bisherige Zugehörigkeit der Bank Austria zu der Sparkassen Haftungs AG ergab sich historisch aus der Zugehörigkeit der früheren „Zentralsparkasse“ zu dieser Sicherungseinrichtung. Die Bank Austria ist auch schon bisher ordentliches Mitglied des Verbandes der Banken und Bankiers.